E-Bonus 375€
Da E-Scooter mit Geschwindigkeiten unter 45 km/h nicht bei der Kfz-Zulassungsbehörde angemeldet werden müssen, haben E-Rollers in der Regel nur ein kleines Versicherungskennzeichen und somit keinen Fahrzeugschein. Die formalen Voraussetzungen für die Beantragung eines E-Bonus sind also nicht erfüllt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit eines "freiwilligen Anmeldung".
Ein Antrag auf freiwillige Anmeldung muss bei der zuständigen Zulassungsstelle eingereicht werden. Nach Auskunft unseres örtlichen KFZ-Zulassungsstelle (bitte erkundigen Sie sich vorab beim zuständigen Zulassungsstelle ) sind folgende Unterlagen für die Anmeldung erforderlich:
• Betriebserlaubnis
• CoC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung)
• EVB-Elektronische Versicherungsnummer
• Personalausweis